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Auf Baustellen in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Unfälle auf Baustellen haben im Vergleich zu den Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen meist deutlich schwerere Folgen. Im Interesse der am Bau tätigen Menschen gibt es seit dem 10.Juni 1998 die neue Baustellenverordnung, die der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen dient.

Die Beauftragung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren und Koordination der Anwendung des Arbeitsschutzgesetzes ist verpflichtend für den Bauherrn, wenn z.B.

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und wenn mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind,
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet (§2 Baustellenverordnung)

Diese Vorraussetzungen sind oft schon bei Einfamilienhäusern erfüllt.

Weitere Informationen zur Baustellenverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.