Im Zuge der Umnutzung von Gebäuden und Bebauungsflächen werden zukünftig immer höhere Anforderungen an den Bauherrn gestellt, die einen ökologisch vertretbaren, gesundheitlich risikofreien und gegebenenfalls denkmalgerechten Umgang mit der Altsubstanz gewährleisten sollen.
Zur Erteilung einer Abbruchgenehmigung verlangen die Behörden daher ein sogenanntes „Rückbau- und Entsorgungskonzept“, das wir Ihnen auf Anfrage erstellen können:
- Begutachtung, Beprobung, Analyse, Bewertung und Einordnung von Verdachtsstoffen
- Maßnahmenkatalog für den Umgang mit Gefahrstoffen und deren Entsorgung
- Konzeptionierung des Rückbauablaufes nach statischen, konstruktiven und sicherheitstechnischen Aspekten
- Abstimmung mit den Behörden
- Ausschreibung und Überwachung der genehmigten Maßnahme